Im Juli 2020 hat die große Koalition eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer zur Abfederung der Folgen der Coronakrise beschlossen. Dieser Artikel beschreibt, welche Änderungen in Sage 50 Handwerk durchzuführen sind, um die neue Gesetzgebung umzusetzen. Sage 50 Handwerk ist der Name der aktuellen Handwerkersoftware von Sage. Die Vorversionen firmierten unter dem Namen Sage Handwerk oder HWP. Mit der letzten Mehrwertsteueränderung (2007) wurden bereits in der damaligen Version „HWP 2007“ Funktionen eingebaut, die einen komfortablen Umgang mit Mehrwertsteueränderungen ermöglicht. Diese Anleitung gilt daher also ab dem HWP 2007, dessen Versionsnummer 4.3 lautet. Die Versionsnummer des Programms lässt sich im Menü auf dem Fragezeichensymbol unter dem Punkt Programminformation ermitteln. Wie in der folgenden Abbildung erkennbar ist, lautet die aktuelle Versionsnummer zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels 6.2.
Es genügt, zusätzliche Steuercodes anzulegen, die für die geänderten Steuersätze gelten. Dies erfolgt in den Grundlagen. Unter System – Voreinstellungen – Grundlagen – finden sich die Einstellungsseiten für die Steuerberechnung. Auf der Seite Steuercodes werden die Steuercodes mit deren Steuersätzen definiert. Wie im Folgenden sichtbar ist, lautet der Steuercode für den Satz 19% Mehrwertsteuer in diesem Beispiel SC 5. Um die Anleitung einfach zu halten, beschränken wir uns nachfolgend auf die Änderung des normalen Steuersatzes von 19% auf 16% und ab 2021 wieder zurück auf 19%. Bei Benutzung des ermäßigten Steuersatzes mit 7 bzw. 5 Prozent ist gleich zu verfahren.
Neben dem Steuersatz kann den Steuercodes auch ein Datum hinterlegt werden, ab wann der Steuercode gültig ist. Im Beispiel oben ist der Steuercode 5 mit 19% ab dem 01.01.2007 gültig. Die Spalte [alter SC] besagt, dass sein Vorgänger der Steuercode 1 mit 16% ist. Um die Steueränderungen für 2020 einzupflegen, genügt es einfach zwei weitere Steuercodes mit einerm Gültigkeitsdatum und dem dann geltenden Steuersatz zu hinterlegen.
Im obigen Beispiel sind das der Steuercode 6, der ab dem 2. Halbjahr 2020 mit 16% Mehrwertsteuer gilt, sowie der Steuercode 7 mit wieder 19% ab 2021. Die Nummern der Steuercodes können übrigens frei gewählt werden. Das Programm benötigt jetzt lediglich noch die Information, dass die neuen Steuercodes zur Berechnung der Mehrwertsteuer einbezogen werden sollen. Dies geschieht in den Grundlagen auf der Seite Steuerklassen. Hier wird im Feld, auf dem sich die Steuerkennzeichen [steuerpflichtig] und die Steuerklasse [voller Steuersatz] kreuzen, der neue Steuercode hinterlegt, der zukünftig für neue Dokumente gelten soll.
In diesem Beispiel ist das der Steuercode 7. Arbeit abgeschlossen.
Wie erfolgt nun die Steuerberechnung in Angeboten, Rechnungen etc.? Bestehende Dokumente behalten ihre bisherigen Steuersätze bei, da die den Dokumenten zugrundeliegenden Steuercodes nicht verändert wurden. In neuen Dokumenten wird der Steuercode und damit auch der Steuersatz unter Zuhilfenahme der neu angelegten Steuercodes und des Dokumentdatums errechnet. Dazu ein kleines Beispiel.
Wir erzeugen ein Angebot mit Dokumentdatum 25. Juni 2020 für einen steuerpflichtigen Kunden. In das Angebot fügen wir Materialien und Leistungen mit vollem Steuersatz. Zunächst ermittelt das Programm für die Positionen den Steuercode 7 aus den Grundlagen. Anschließend prüft das Programm, ob der SC 7 am 25.06.2020 gültig ist. Das ist nicht der Fall. Deshalb wechselt das Programm nun zum vorher gültigen Steuercode 6. Dieser ist am 25. Juni 2020 auch noch nicht gültig. Daher wechselt das Programm erneut zum vorher gültigen Steuercode 5. Dieser ist zum Dokumentdatum gültig. Daher wird im Angebot der Steuercode 5 mit dem Steuersatz 19 % hinterlegt
Die neuen Steuersätze können sofort hinterlegt werden, da auf Grund der Gültigkeit der Steuercodes immer der richtige Steuersatz ermittelt wird.
Das wäre keine gute Idee. Würden Dokumente, die mit Steuersatz 19% erzeugt wurden, in der zweiten Jahreshälfte 2020 mit Steuersatz 16% bearbeitet, kann es passieren, dass sich der Steuersatz der Dokumente auf 16% ändert, obwohl das Dokumentdatum vor dem 1. Juli 2020 liegt. Genauso kann der Steuersatz ungültig sein, wenn Dokumente aus dem 2. Halbjahr 2020 nach dem 1. Januar 2021 bearbeitet werden.
Nein. In den Grundlagen haben wir bereits den gültigen Steuercode ab dem 01. Januar 2021 hinterlegt. Das Programm erkennt automatisch, dass ab 2021 wieder ein Steuercode mit 19% Mehrwertsteuer gilt.
Ja. Eine Datumsänderung bewirkt eine Neuberechnung der Steuer. Somit wird der Steuercode und damit der Steuersatz automatisch angepasst.
Ja, die OP-Verwaltung mit Mahnwesen und Zahlungsverkehr benutzt die gleichen Einstellungen für die Umsatzsteuer.
Bei Weiterverarbeitung der Daten in anderen Buchhaltungsprogrammen müssen die neuen Steuercodes mit den nachfolgenden Programm abgestimmt, bzw. dort ebenfalls hinterlegt werden.